Kombiniert Kieferorthopädie / Kieferchirurgie

Besteht bei einem Erwachsenen eine ausgeprägte Fehlstellung der Kiefer zueinander, so ist in diesen Fällen aufgrund des abgeschlossenen Wachstums meist eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erforderlich. Es kann sich dabei um eine ausgeprägte Unterkiefer-Rücklage oder einen umgekehrten Überbiss handeln. Eine Behandlung ist sinnvoll, um die Kau- und Abbeißfunktion wiederherzustellen, um Kiefergelenksprobleme zu behandeln oder diesen vorzubeugen, aber auch um Fehlbelastungen zu vermeiden.

Die Kosten für eine Kombinationsbehandlung werden bei ausgeprägten Befunden von den Krankenkassen übernommen. In der Regel werden Planungsunterlagen vom Kieferorthopäden erstellt und zusammen mit einem Schreiben des behandelnden Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen bei der Krankenkasse eingereicht und diese Behandlungspläne von einem Gutachter vor Behandlungsbeginn bewertet. Sollte die Begutachtung positiv ausfallen, werden die Kosten für die gesamte Behandlung von der Krankenkasse übernommen. Bei gesetzlichen Krankenkassen sind dies zunächst 80% und nach erfolgreichem Abschluss werden die restlichen 20% zurückerstattet.