KFO Therapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Erster Besuch

Bringen Sie zu Ihrem ersten Besuch Ihre Versichertenkarte und alle relevanten Unterlagen zur Durchsicht mit (z.B. Röntgenbilder, Arztbriefe, ggf. vorhandene Modelle oder Behandlungspläne). Eine Überweisung vom Hauszahnarzt ist nicht erforderlich. Bei dieser Erstberatung beurteilen wir den Zahnbefund, die Ausprägung der Zahn- und Kieferfehlstellung und prüfen bei gesetzlich Versicherten, ob ein Behandlungsanspruch gemäß KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) besteht.

Sollte ein behandlungsbedürftiger Befund vorliegen, so wird ein Termin zur Erstellung von Anfangsunterlagen (Fotos, Modelle, Röntgenbild(er)) vereinbart, um auf deren Grundlage einen individuell auf den Patienten zugeschnittenen Heil- und Kostenplan (HKP) zu erstellen.

Alexandra Tornier

Zweiter Besuch und Besprechungstermin

Kieferorthopädie Symbolbild

Wenn anhand der Unterlagen der HKP erstellt ist, werden wir diesen Plan mit möglichen Alternativen und Kosten ausführlich und verständlich mit Ihnen besprechen. Ebenso werden wir Ihnen die Geräte, die wir bei Ihrem Kind oder Ihnen einsetzen wollen, zeigen und erklären. Die Kinder müssen bei diesem Termin, der häufig morgens stattfindet, nicht zwingend anwesend sein.

Als Fundament für eine vertrauensvolle Basis sind diese ersten beiden Termine sehr wichtig, so dass wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen möchten.

Frühbehandlung

Ab einem Alter von 4 Jahren darf man eine kieferorthopädische Behandlung im Rahmen einer sogenannten Frühbehandlung beginnen. Dies gilt vor allem für Habits (Angewohnheiten wie Lutschen, Lippenbeißen/-saugen o.ä.), Kreuzbisse, ausgeprägte Überbisse oder offene Bisse. Um zu entscheiden, ob man bereits zu einem so frühen Zeitpunkt behandeln sollte, ist eine Beratung in jedem Fall erforderlich. Grundsätzlich ist eine erste Vorstellung ab dem 6. Lebensjahr empfehlenswert, um nicht den richtigen Zeitpunkt zu verpassen, denn in diesem Alter sind die meisten Fehlstellungen recht schnell und gut zu behandeln, wodurch spätere aufwändige Behandlungen vermieden werden können.

Hauptbehandlung

Die meisten Behandlungen finden zwischen 10. und 12. Lebensjahr statt. Da zu diesem Zeitpunkt noch Wachstum stattfindet, kann man dieses gut für eine erfolgreiche kieferorthopädische Therapie nutzen. Welche Therapie zu welchem Zeitpunkt durchgeführt werden kann/sollte, ist bei jedem Patienten unterschiedlich. Eine Beratung ist in jedem Fall erforderlich, um die beste Therapie für den Einzelnen zu finden.

Erwachsenenbehandlung

Auch Erwachsene können kieferorthopädisch behandelt werden. Korrekturen von Zahnfehlstellungen sind lebenslang möglich, Korrekturen von Kieferfehlstellungen jedoch nicht mehr. In solchen Fällen wird eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie (als Link) durchgeführt. Insbesondere im Erwachsenenbereich haben in den vergangenen Jahren viele Entwicklungen stattgefunden, so dass Zahnspangen heutzutage optisch wenig auffallend und ebenfalls wenig störend gestaltet werden können (s. transparente Schienen, innenliegende Spange und skelettale Verankerung). Gerne beraten wir Sie dazu.

Kosten Gesetzliche Krankenversicherung

Kinder und Jugendliche

  • Seit 2002 gibt es die von den gesetzlichen Krankenkassen eingeführten „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG), die für jeden Behandler bindend sind. Die Einteilung der KIG erfolgt in verschiedene Schweregrade 1–5, wobei die Behandlungen von Grad 3–5 nach den Richtlinien des Sozialgesetzbuches von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden, Grad 1 und 2 jedoch nicht. Der Versicherte trägt beim ersten Kind einen Eigenanteil von 20%, welcher nach erfolgreichem Abschluss zurückerstattet wird. Bei jedem weiteren Kind reduziert sich der Eigenanteil auf 10%. Sollte es zu einem Behandlungsabbruch kommen, werden die gezahlten Eigenanteile nicht zurückerstattet.

Erwachsene

  • Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden die Kosten für eine Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen nur in Fällen übernommen, bei denen eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie erforderlich ist. Das bedeutet, dass Erwachsene grundsätzlich zunächst keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch ihre gesetzliche Versicherung haben, selbst wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Auch dies ist in den KIG geregelt.
  • Sollten jedoch schwere Kieferfehlstellungen vorliegen, so werden – wie bei den Patienten unter 18 Jahren, in der Regel nach gutachterlicher Prüfung – 80% der Behandlungskosten übernommen und der 20%ige Eigenanteil nach erfolgreichem Abschluss zurückerstattet.

Kosten Private Krankenversicherung

Ob und in welchem Umfang die private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt, hängt vom abgeschlossenen Vertrag ab. Es werden nach der ersten Beratung und Behandlungswunsch diagnostische Unterlagen erstellt. Auf deren Grundlage wird ein Heil- und Kostenplan geschrieben, welchen Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können, um zu klären, was von dieser übernommen wird.